Service

Betreuung

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Haushaltshilfe auf Rezept

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, für Patienten und Rehabilitanden nach stationärer Behandlung ein Entlassmanagement zu organisieren.

Für den reibungslosen Übergang für Patienten vom stationären in den ambulanten Bereich sollen alle Informationen strukturiert und sicher weitergegeben sowie Termine und Leistungen veranlasst werden, die für die Versorgung nach Krankenhausbehandlung erforderlich sind.

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den Krankenkassen, haben die Vertragspartner in dreiseitigen Rahmenverträgen vereinbart. Wir sind zugelassen und können mit den Kassen abrechnen.

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen z.B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
  • Unterstützung im Haushalt z.B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
  • Betreuungsleistungen z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Kombinationsleistungen

Alltagsbegleitung in Celle

Der Begriff Alltagsbegleitung ist nicht einheitlich definiert. Wir wollen nachfolgend unter diesem Begriff Leistungen verstehen, welche die Selbstbestimmung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen im Alltag fördern. Hierfür können sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI genutzt werden.

Gemeinsame Spaziergänge und Besuche von Veranstaltungen, z. B. Theater

Begleitung zu Terminen z. B. Arztbesuche

Brett- und Kartenspiele sowie Gedächtnisübungen

Unterstützung bei der Haustierhaltung

Unterstützung bei der Reinigung des Haushaltes

Unsere Dienstleistungen sind anerkannt vom Landesministerium.

Wir unterstützen Menschen im Alltag die erkrankt, psychisch belastet oder körperlich beeinträchtigt sind.

Die haushaltsnahen Dienstleistungen können wir direkt mit den Kranken- oder Pflegekassen  abrechnen (Voraussetzung Pflegegrad oder Rezept vom Arzt). 

Alle Mitarbeiter sind nach Landesrecht geschult und werden auf jeden Einsatz vorbereitet.

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